Interessant ist, dass diese Sicherheitsnormen unverbindlich bleiben. In keinem EG-Staat dürfen sie den Status einer Rechtsvorschrift, eines Gesetzes oder dergleichen erhalten. Ihre Einhaltung wird nicht obligatorisch. Wer dazu in der Lage ist, kann die Anforderungen der EG-Richtlinien auch auf einem nicht in diesen Normen beschriebenen Weg zu erreichen suchen.
Dabei sollte man jedoch im Hinterkopf behalten, dass jeder Hersteller über die Übereinstimmung seiner Produkte mit den Richtlinien einen Nachweis führen muss. Kann er nachweisen, dass er zutreffende, harmonisierte Europanormen eingehalten hat, wird angenommen, dass das Produkt auch die Anforderungen der jeweiligen EG-Richtlinien erfüllt.
Mit anderen Worten: Der einfachste Weg zur Erfüllung der EG- Richtlinien ist die Einhaltung der darunter angesiedelten harmonisierten Europanormen.