Die Neufassung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (offizieller Titel: Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.5.2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung)) wurde am 9.6.2006 im EU-Amtsblatt (L 157) veröffentlicht.
Die Umsetzung in nationales Recht muss bis 29.6.2008 (in Deutschland durch die Änderung der Maschinenverordnung - 9. GPSGV) erfolgen.
Ab 29.12.2009 ist die neue Maschinenrichtlinie verbindlich anzuwenden. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt noch die Richtlinie 98/37/EG, d. h. es gibt keine Übergangsfrist.
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