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Häufig gestellte Fragen - Recht und Normen



Was ist der Unterschied zwischen einer Konformitäts- und einer Hersteller-Erklärung?

Konformitätserklärung

Mit der Konformitätserklärung bestätigt der Inverkehrbringer, dass sein Produkt alle relevanten Richtlinien erfüllt. Die Konformitätserklärung muss in einer der EG-Amtssprachen (z.B. in deutsch) und in der Landessprache des Verwenders verfasst sein und jeder Maschine beigefügt werden.

Nach Unterzeichnung der Konformitätserklärung muss der Hersteller auf der Maschine (Achtung: Nur auf Maschinen, nicht aber auf Sicherheitsbauteilen) die CE-Kennzeichnung anbringen.

Herstellererklärung

Ein gewisser Sonderfall ist die sogenannte Herstellererklärung. Mit dieser Erklärung muss der Hersteller (Bevollmächtigter) bescheinigen, dass die Maschine in eine andere Maschine eingebaut oder mit anderen Maschinen zu einer Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie als "verkettete" Anlage zusammengefügt wird. Auf diese Weise wird erreicht, dass die aus Einzelkomponenten zusammengesetzte betriebsfähige Anlage nur eine CE- Kennzeichnung aufweist.

In der Herstellererklärung ist der Hinweis aufzunehmen, dass die Inbetriebnahme solange untersagt ist, bis festgestellt wurde, dass die gesamte Maschine, in welche die Maschine, die in der Herstellererklärung beschrieben ist, eingebaut werden soll, den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie entspricht. Des Weiteren gelten für die Herstellererklärung die Vorgaben für die EG- Konformitätserklärung analog (vgl. oben).


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