Eine Norm ist dann harmonisiert, wenn sie im Amtsblatt der Europäischen Kommission veröffentlicht wurde. Nicht jede mit "EN" gekennzeichnete Norm ist harmonisiert.
Von harmonisierten Normen geht eine sogenannte Vermutungswirkung aus, d.h. es wird davon ausgegangen, dass die relevanten Anforderungen der jeweiligen Richtlinie erfüllt werden. Insofern konkretisieren harmonsierte Normen die abstrakten Anforderungen der Richtlinien.